BRANDSCHUTZ

 

Brandschutz - Statistik
Rauchmelder retten Leben !
Wie verhalte ich mich, wenn es brennt?
Landesbauordnungen
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
Landesbauordnung Saarland
Landesbauordnung Schleswig-Holstein
Landesbauordnung Hessen
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern

Video   >> Rauchmelder retten Leben

 

 


 

 

Brandschutz - Statistik

Jedes Jahr sterben in Deutschland über 600 Menschen bei Wohnungsbränden – rund 6.000 überleben den Brand nur mit schwersten Langzeitverletzungen. Alle zwei Minuten entzündet sich ein Wohnungsbrand. Das macht rund 200.000 Brände allein in Privathaushalten pro Jahr.

 

 

 

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Rauchmelder retten Leben !

Mit diesem Slogan wird seit einiger Zeit von den Feuerwehren, den Versicherern und von der Industrie mit großem Erfolg auf das Thema Heim-Rauchmelder hingewiesen.
Denn mit einem Heim-Rauchmelder ist es ganz einfach, etwas für die eigene Sicherheit zu tun. Mit einem Rauchmelder (umgangssprachlich auch: Brandmelder) steigen Ihre Chancen, im Notfall unversehrt zu bleiben.
Und der Kostenaufwand ist gering.

Ein internationaler Vergleich:
In Deutschland sind nur rund sieben Prozent der Haushalte mit Rauchmeldern ausgestattet. Im Vergleich dazu verfügen in Großbritanien und Skandinavien ca. 75% der Haushalte über einen Heim-Rauchmelder, in den USA sind ca. 9 von 10 Haushalte mit diesem Gerät ausgestattet.
Nachweislich wurde dadurch die Zahl der Brand-Toten um rund 40 Prozent reduziert.

Damit Sie wissen, was man beim Kauf beachten muss – klicken Sie sich zu unserer Checkliste „Rauchmelder“.

Was Sie über einen Zimmer- bzw. Wohnungsbrand wissen sollten:

Viele sind der Meinung, bei einem Wohnungsbrand automatisch aufzuwachen. Was die wenigsten wissen - die bei einem Haushaltsbrand entstehenden Rauchgase bestehen zu Teilen aus geruchslosem Kohlenmonoxid, das einschläfernd wirkt und bewusstlos macht. Die Gefahr ist weniger das Feuer als der hochgiftige und sehr dichte Rauch! Man hat also kaum Chancen, dem Rauch zu entfliehen. Werden Sie z.B. durch ein Haustier geweckt und aufmerksam gemacht, so verbleibt Ihnen nur eine sehr geringe Reaktionszeit, um von den giftigen Gasen nicht bewegungsunfähig zu werden. Ebenso ist eine Orientierung in dem tiefschwarzen Rauch sehr, sehr schwierig. So wird auch die sonst so vertraute Umgebung im Nu zu „Niemandsland“.

Die meisten Brandopfer sind nachts zu beklagen, obwohl sich rund 65% der Brände tagsüber ereignen.

 

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Wie verhalte ich mich, wenn es brennt?

  • Zunächst gilt immer: Ruhe bewahren und Panik vermeiden. Gerät man in Panik, ist rationales Handeln so gut wie unmöglich!
     
  • Handelt es sich um einen kleinen Brand, versuchen Sie diesen mit einem Feuerlöscher zu bekämpfen. Im Zweifelsfall verlassen Sie auf schnellstmöglichem Wege die Wohnung oder das Haus – und rufen dann die Feuerwehr !
     
  • Wenn sich der Brand bereits ausgebreitet hat - bewegen Sie sich bei dichtem Rauch auf dem Boden, da Rauch immer zur Decke steigt und die Konzentration des giftigen Qualms in Bodennähe am geringsten ist. Eine weitere Gefahr sind die sogenannten Backdrafts, dabei entzündet sich der Rauch in einer gewaltigen Stichflamme.
     
  • Falls Sie eine Tür öffnen wollen. Prüfen Sie, ob diese warm/heiß ist und Rauch durch die Ritzen dringt – vermeiden Sie in diesem Fall das Öffnen dieser Türe. Es könnte ein weiterer Brandherd hinter dieser Türe liegen.
     
  • Verlassen Sie das Haus oder die Wohnung auf dem kürzesten zur Verfügung stehenden Wege. Bringen Sie sich oder Ihre Angehörigen in keinerlei Gefahr. Vergeuden Sie keine Zeit, um Wertgegenstände oder Ähnliches zu suchen!
     
  • Wenn Sie in einem mehrgeschossigen Haus wohnen - Benutzen Sie die Treppe! Neben Ihrer Sicherheit haben Sie so auch die Möglichkeit, andere Hausbewohner auf den Brand aufmerksam zu machen.
     
  • Gehen Sie niemals zurück ins brennende Haus – Hilfe erfahren Sie durch die professionellen Hilfskräfte der Feuerwehr!

 

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Landesbauordnungen
Heimrauchmelderpflicht in sechs Bundesländern

Mittlerweile besteht in den Bundesländern Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hamburg und ab September 2006 Mecklenburg-Vorpommern eine in der Landesbauordnung festgeschriebene Heimrauchmelderpflicht. Damit entsprechen diese Länder bereits seit langem bestehenden Forderungen von Landesfeuerwehrverbänden, der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren sowie des Deutschen Feuerwehrverbands, die Installation von Rauchwarnmeldern als gesetzliche Regelung in die Landesbauordnung aufzunehmen.
 
Die Regelungen in Hessen und Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gehen insoweit über die Heimrauchmelderpflicht in den beiden anderen Bundesländern hinaus, als hier Rauchmelder sowohl in Neu- als auch in Bestandsbauten vorgeschrieben sind. Die Nachrüstpflicht mit Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen soll in Schleswig-Holstein bis 31.12.2009, in Hessen bis 31.12.2014, in Hamburg bis 31.12.2010 und in Mecklenburg-Vorpommern bis 31.12.2009 abgeschlossen sein.

 

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Die Regelungen im Einzelnen:

 

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz § 44 (8):

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchmelder haben. Die Rauchmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

 

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Landesbauordnung Saarland § 46 (4):

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

 

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Landesbauordnung Schleswig-Holstein § 52 (7):

In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2009 mit Rauchmeldern auszurüsten.

 

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Hessische Bauordnung § 13 (5):

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.

 

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Mecklenburg-Vorpommersche Landesbauordnung § 48 (4):

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2009 durch den Besitzer entsprechend auszustatten.

 

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  Brandschutz & Sicherheitstechnik Jürgen Wolf 18.04.2013